Kreistag berät über neue Mietobergrenzen

Die neuen Mietobergrenzen, die im Landkreis zum 1.8.2018 die bisherigen Grenzen vom 1.7.2016 ersetzen sollen, liegen beim Vergleich in zahlreichen Fällen unter den alten Grenzwerten. In 57 von 176 Fällen kommt es zu Absenkungen; nur 11 kleinere Kommunen der 44 Gemeinden und Städte sind von Absenkungen nicht betroffen. Zu erwarten gewesen wären eher höhere Mietkostensteigerungen in den grösseren Gemeinden und Städten und nicht etwa in den ländlichen Gebieten.

Mietobergrenzen für Bezieher von Transferleistungen haben für die Existenzsicherung und den sozialen Frieden eine ähnliche Bedeutung wie Mietspiegel. Die Akzeptanz von Mietspiegeln beruht wesentlich auf der Beteiligung der verschiedenen Akteure am Wohnungsmarkt, auch wenn sie unterschiedliche Interessen haben. Auch Mietobergrenzen sollten deshalb auf ein breites Fundament gestellt werden und gemeinsam von Kostenträgern, Mieter- und Vermieterverbänden sowie der freien Wohlfahrtspflege festgelegt werden. Dies könnte Transparenz und Akzeptanz dieses wichtigen Instruments wesentlich verbessern.

Dass es auch anders geht sieht man im Rems-Murr-Kreis. Hier wurden die Mietobergrenzen vom März 2016 zum 1.1.2018 linear um 18,2% erhöht. Begründet wird dies zu recht mit stark steigenden Mieten und Zuwachs bei den Leistungsberechtigten. Damit liegen die Mietobergrenzen dort höher als die im Landkreis Esslingen vorgeschlagenen, obwohl das Mietniveau dort insgesamt niedriger ist.

Das vorliegende Konzept ist offensichtlich vor allem darum bemüht, statistischen, arithmetischen und juristischen Kritierien zu genügen. Der Fraktion DIE LINKE im Kreistag scheint es jedoch nicht ausreichend die soziale und ökonomische Lebensrealität der Wohnungssuchenden; und insbesonders der Ärmeren; auf dem unzureichenden und engen Wohnungsmarkt widerzuspiegeln. Ein Leserbrief in der EZ trägt die Überschrift: „Sparen auf Kosten der Schwächsten“. Dieser Eindruck muss beim vorliegenden Konzept leider entstehen. Die LINKE kann dem Konzept in seiner jetzigen Form nicht zustimmen.